Eindeutige Position der FDP Altenahr: Abschaffung der Anliegerbeiträge

Der Vorstand der FDP Altenahr vertreten durch André Nursinski-Stolberg (links), Berthold Phiesel (mitte) und Karl-Heinz-Kreuzberg diskutiert Straßenausbaubeiträge am Vorhaben „Pützgasse/Weinbergstraße“
Der Vorstand der FDP Altenahr vertreten durch André Nursinski-Stolberg (links), Berthold Phiesel (mitte) und Karl-Heinz-Kreuzberg diskutiert Straßenausbaubeiträge am Vorhaben „Pützgasse/Weinbergstraße“

Bei ihrer letzten Besprechung am 21.10.2020 in Altenahr beschäftigte sich der Vorstand der FDP Altenahr rund um Ihren Vorsitzenden André Nursinski-Stolberg sowie den beiden Stellvertretern und Mitgliedern im Verbandsgemeinderat Berthold Phiesel und Karl-Heinz Kreuzberg mit der Frage der Anliegerbeiträge und konkret mit dem aktuellen Stand der Finanzierung des Ausbauprogramms der Verkehrsanlage „Pützgasse/Weinbergstraße“ der Ortsgemeinde Altenahr. Hier besteht zurzeit seitens der betroffenen Anwohner reichlich Unmut und Unverständnis aufgrund der Vorgehensweise des Ortsgemeinderates und der Verwaltung. Dies artikulierten die Anwohner zuletzt in einem Zeitungsbeitrag der Rhein-Zeitung vom 9.10.2020. Betroffene beklagten auch im Gespräch mit Vorstandsmitgliedern enttäuscht mangelnde Bürgerbeteiligung und Vollzug der Ausbaumaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt. Das bedeutet für die betroffenen Eigentümer enorme finanzielle Belastungen, die 15.000 EUR weit übersteigen können. Manche Bürgerinnen und Bürger kommen an ihre finanziellen Grenzen, auch wenn Ratenzahlungen angeboten werden. Der Wunsch nach einer anderen Regelung und der Frust in der Pützgasse bzw. Weinbergstraße wohnenden Bürgerinnen und Bürger ist verständlich, da in letzter Zeit dieses Thema bundesweit heftig diskutiert wird und um neue Lösungen gerungen wird. So wurden die ungeliebten Beiträge in Bayern rückwirkend zum 1.Januar 2018 ganz abgeschafft.

Der Landtag in Mainz hat am 29.4.2020 mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von SPD, FDP und Grünen ein Gesetz zur Änderung der kommunalen Abrechnung der Straßenausbaubeiträge im Kommunalabgaben- und Landesfinanzausgleichsgesetz verabschiedet. Damit dürfen Kommunen von 2024 an Anwohner nicht mehr mit teils hohen, einmaligen Ausbaubeiträgen an Kosten für den Ausbau von Straßen beteiligen. Möglich sind dann nur noch wiederkehrende Beiträge. Bislang konnten die Kommunen noch wählen, was bereits von vielen wahrgenommen wird, indem sie alle Anwohner eines Ortes oder eines Gebiets rund um den Ausbau- oder Sanierungsort anteilig die wiederkehrenden Beiträge zahlen lassen. Dies ist ein Kompromiss, der die Unzufriedenheit in der Bevölkerung vielleicht etwas reduziert, aber die Fragen der Gerechtigkeit nicht löst. Die Regelung gilt nicht rückwirkend und die Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde werden in der Gesamtheit weiter stark belastet, wenn nicht Land oder Bund die Finanzierung dieser für alle wichtigen Infrastrukturmaßnahmen übernehmen. Die meisten Kommunen haben nicht den finanziellen Spielraum, den Verzicht auf die Beiträge zu kompensieren. Den Ärger und Verwaltungsaufwand könnte man sich sparen, wenn man die Anliegerbeiträge auf alle Steuerzahler verteilt. Die Kommunen könnten dann den notwendigen Straßenausbau als wichtige Gemeinschaftsaufgabe leichter organisieren und finanzieren. Diese Entscheidung könnte ebenfalls mit dazu beitragen, die in den letzten Jahren stark gestiegen Kosten für Wohnraum der Eigentümer und Mieter zu begrenzen.

 

Der Vorstand der FDP Altenahr spricht sich daher eindeutig für eine vollständige Abschaffung der Anliegerbeiträge aus. Die FDP hat bei ihrem jüngsten Landesparteitag diese Forderung auch in das Programm zur Landtagswahl 2021 übernommen. Die Liberalen  hoffen, dass der neu gewählte Landtag das Thema wieder auf die Tagesordnung setzt und alle Parteien einen Konsens suchen.

 

Die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Altenahr sollten ihre anstehenden Ausbau- und Sanierungspläne im Straßenbau zumindest auf die Neuregelung ab 2024 abstimmen und zusammen mit der Verbandsgemeindeverwaltung eine zufriedenstellende Transparenz und Bürgerbeteiligung ermöglichen, die die betroffenen Anwohner bereits vor etwaigen Entscheidungen in den Ortsgemeinderäten intensiv einbindet.

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