FDP will Digitalisierung in der Kommunalpolitik – Gemeindeordnung soll geändert werden

Die FDP-Kreistagsfraktion führt schon seit dem letzten Jahr ihre Fraktionssitzungen per Videokonferenz durch. Dies Möglichkeit wollen die Liberalen demnächst auch für den Kreistag und die Ausschüsse nutzen
Die FDP-Kreistagsfraktion führt schon seit dem letzten Jahr ihre Fraktionssitzungen per Videokonferenz durch. Dies Möglichkeit wollen die Liberalen demnächst auch für den Kreistag und die Ausschüsse nutzen

FDP: Kommunalparlamente sollen künftig digital arbeiten

Gemeindeordnung soll geändert werden – Schreiben an Landtagsfraktion

 

Die FDP will das digitale Arbeiten in den kommunalen Parlamenten möglich machen. 

Nachdem die FDP-Kreistagsfraktion bereits im letzten Jahr als erste der im Kreistag vertretenen Parteien ihre Fraktionssitzungen per Videokonferenz durchgeführt haben, wollen die Liberalen jetzt auch Sitzungen der Gremien wie Kreistag und Kreisausschüsse per Videokonferenz ermöglichen. Der FDP-Fraktionsvorsitzende im Kreistag Ulrich van Bebber hat sich jetzt in einem entsprechenden Schreiben an die FDP-Landtagsfraktion in Mainz gewandt mit der Bitte, die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen.

Die Begründung: Gerade in solchen Krisensituationen seien wichtige Entscheidungen zu treffen. Was aber nach der Gemeindeordnung nicht möglich sei.

„Nach der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz sind derzeit Rats- oder Ausschusssitzungen per Videokonferenz nicht vorgesehen. Daher wären alle so getroffenen Beschlüsse unwirksam, weil die Gremiumsmitglieder körperlich anwesend sein müssen,“ erläutert der FDP-Fraktionsvorsitzende Ulrich van Bebber.

Natürlich sei das in der Gemeindeordnung verankerte Öffentlichkeitsprinzip ein hohes Rechtsgut und bedeute praktisch die Zulassung einer Saalöffentlichkeit. Andererseits gebe es bereits in verschiedenen Bereichen entsprechende Anpassungen, zum Beispiel für das Vereinsrecht. „Bisher sieht das Vereinsrecht im BGB vor, dass Mitgliederversammlungen nur als Präsenzversammlungen möglich sind. Wer nicht persönlich kommt, konnte bislang nicht abstimmen. Künftig sind jetzt virtuelle Mitgliederversammlungen möglich,“ berichtet der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dominik Graf von Spee.

 

„Dies muss auch für die kommunale Arbeit gelten. Hier ist das Land als Gesetzgeber gefragt, die Gemeindeordnung entsprechend anzupassen. Dies gilt jetzt während der Coronakrise, aber in Zukunft wird die Digitalisierung ohnehin einen weit größeren Stellenwert einnehmen als früher,“ erklärte die stellvertretende FDP-Kreisvorsitzende Christina Steinhausen.

 

Auf das Beispiel Baden-Württemberg verweist Kreistagsmitglied und IT-Experte David Jacobs: „In Baden-Württemberg will das Land Videokonferenzen für den Gemeinderat bereits zulassen. Nach Presseberichten will die Regierung den Gemeinderäten und Kreistagen “in dieser schwierigen Zeit neue und derzeit angemessene Arbeitsmöglichkeiten“ geben. Dies hat Innenminister Thomas Strobl angekündigt. Schon in der nächsten Fassung der Corona-Verordnung solle dies umgesetzt werden. Dann dürfen die kommunalen Gremien auch in Videokonferenzen rechtswirksame Entscheidungen treffen. Für die Öffentlichkeit sollen die Sitzungen übertragen werden. “

 

Die Liberalen im Kreis Ahrweiler haben die Landtagsfraktion gebeten, sich für entsprechende Änderung einzusetzen. „Als eine Partei, die sowohl für die Bürgerrechte wie auch für den digitalen Fortschritt steht, sollten wir uns dieser Aufgabe vordringlich annehmen.“, so van Bebber abschließend.

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