FDP: Künftig digitale Ratssitzungen möglich - Kommunalparlamente müssen auch in der Krise handlungsfähig sein

Dieses Bild wird es jetzt öfter geben, wenn ganze Räte ihre Sitzungen online durchführen dürfen. Unter anderem auf Initiative der FDP soll das Kommunalrecht entsprechend geändert werden.
Dieses Bild wird es jetzt öfter geben, wenn ganze Räte ihre Sitzungen online durchführen dürfen. Unter anderem auf Initiative der FDP soll das Kommunalrecht entsprechend geändert werden.

Kommunalpolitik aus dem Homeoffice? Das wollte die FDP im Kreis Ahrweiler möglich machen. „Dazu sind Änderungen kommunalrechtlicher Vorschriften notwendig. Hierfür haben wir uns an die FDP-Landtagsfraktion gewandt,“ erläuterte der FDP-Kreisvorsitzende Ulrich van Bebber. Jetzt bringt die FDP im Landtag hier zu eine entsprechende Initiative ein, damit künftig auch ohne Präsenzsitzung Beschlüsse in kommunalen Parlamenten möglich sind.

Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Monika Becker hat die Initiative in der Koalition und in Abstimmung mit dem Innenministerium maßgeblich vorangetrieben.

Zusammen mit anderen Fraktionen im rheinland-pfälzischen Landtag wurden gemeinsam Änderungen kommunalrechtlicher Vorschriften in das Parlament eingebracht. Damit soll sichergestellt werden, dass die kommunalen Gremien auch in der Corona-Zeit handlungsfähig bleiben. Im Wesentlichen sehen die Änderungen vor, dass kommunale Beschlüsse per Telefon- oder Videokonferenz sowie auch im Umlaufverfahren gefasst werden dürfen. Dazu sagt die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Monika Becker:

 

„Die Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Corona-Krise haben auch erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit kommunaler Gremien. Bislang können Beschlüsse der Räte und ihrer Ausschüsse nur in Präsenzsitzungen gefasst werden. Dass Rats- und Gremiensitzungen derzeit natürlich nicht sicher und gesundheitlich unbedenklich durchgeführt werden können, versteht sich von selbst. Dennoch muss auch die politische Arbeit in den Gemeinden, Städten und Landkreisen weitergehen.

 

Daher wollen wir es den Kommunen nun ermöglichen, Beschlüsse auch per Umlaufverfahren, Video- oder Telefonkonferenz fassen zu können. Damit geben wir der kommunaler Ebene flexible und praktikable Möglichkeiten an die Hand. So bleiben Räte handlungsfähig und es ist weiterhin möglich, entsprechend der demokratischen Mehrheiten, rechtssichere Entscheidungen herbeizuführen.

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