„Ein Anschluss-und Benutzungszwang ist bei der Energiewende kontraproduktiv“
Stellungnahme der FDP-Fraktion zum Beitrag „Fernwärmeversorgung ist ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll“ in BLICK aktuell für den Kreis Ahrweiler 51/2020, S. 23
Man kann nur staunen: Da schreiben die Vorsitzenden der Fraktionen von CDU, SPD, Grüne und FWG – gleichzeitig Mitglieder des Aufsichtsrates der Ahrtal-Werke – wie ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll doch Fernwärme ist. Und wie wichtig es sei, zu betonen, dass ein freier Wettbewerb durch eine Satzung eben gerade nicht ausgeschlossen werde, sondern nur ökologische Mindeststandards festgeschrieben würden. Auf § 5 Anschluss- und Benutzungszwang des vorliegenden Satzungsentwurfs wird nicht eingegangen.
Die FDP hat die Ahrtal-Werke und den Ausbau des Fernwärmenetzes immer begleitet. So ist die Fernwärme neben Gas, Holzpellets und Öl eine umweltfreundlichere Heizalternative, die sich im Wettbewerb behaupten soll.
Was jetzt mit dem Satzungsentwurf zum Anschluss- und Benutzungszwang geplant ist, schließt den Wettbewerb aber aus. Man kann jetzt argumentieren, dass es im Zuge des Umwelt- und Klimaschutzes legitim ist, auf Wettbewerbsmechanismen zu verzichten, allerdings ist dies zu kurz gegriffen. Am Ende bezahlen die Verbraucher die Rechnung dafür. Wir als FDP haben uns immer schützend vor den Wettbewerb gestellt und begleiten die Ahrtal-Werke auch weiterhin, sich dem Wettbewerb zu stellen.
Anders als die Mehrheit im Rat glaubt die FDP nicht, dass auf eine Ausschreibung verzichtet werden kann, da das Unternehmen nicht zu einhundert Prozent von der Stadt kontrolliert wird. Bekanntlich gehört das Energieversorgungsunternehmen nur zu 51 Prozent der Stadt und zu 49 Prozent nicht. Der Miteigentümer aus Schwäbisch Hall mit seinen grundsätzlich berechtigten Gewinnabsichten wird also ein erhebliches Mitspracherecht bei den Preisgestaltungen haben, denen die Bürger bei einem Anschluss- und Benutzungszwang ausgesetzt sind.
Der FDP ist auch klar, dass die Wirtschaftlichkeit und die Effizienz eines Fernwärmenetzes von der Zahl der Verbraucher in Relation zur Leitungslänge des Netzes abhängt. Es muss aber allein auf die wirtschaftlichen Aspekte und auf die Vernunft der Bürger abgezielt werden, ob der Bürger dies auch will. Ein Anschluss-und Benutzungszwang ist bei der Energiewende kontraproduktiv und setzt nicht auf die Kraft der Argumente, sondern auf den Obrigkeitsstaat. Alles andere ist eine Bevormundung und kann die weitere Entwicklung hemmen. Auch wenn an der Satzung einige Anpassungen vorgenommen wurden, so hat sich im Kern jedoch nichts geändert, nämlich dass den Bürgerinnen und Bürgern vorgeschrieben werden soll, womit sie zu heizen haben.
Die Liberalen warnen daher vor Beschlüssen, die wieder aufgehoben werden müssen.
Verbraucherverbände, zudem die Handwerker und Experten aus dem Heizungs- und Sanitärgewerbe vor Ort, kommen in ihrer Bewertung zur ökologischen und ökonomischen Sinnhaftigkeit zu anderen Ergebnissen. Dies zeigen die Stellungnahmen der Handwerker.
Die FDP wird das weitere Vorgehen äußerst wachsam und kritisch weiterbegleiten.
Kommentar schreiben