Quelle: Bonner Generalanzeiger, 23.1.2021, AN RHEIN & AHR
„Wir fühlen uns massiv benachteiligt“
Vorwurf der FDP: Stadt Sinzig gab Mitteilung des Landeswahlleiters zum Plakatierungsstart nicht rechtzeitig weiter
Von Victor Francke
Verärgerung in den Reihen des FDP-Kreisverbandes: Mit Schreiben vom 15. Dezember hatte die Stadt Sinzig den Liberalen mitgeteilt, dass Plakate zur Landtagswahl am 14. März erst ab dem 1. Februar im Stadtgebiet aufgehängt werden dürfen. Stutzig wurde die FDP, als vor wenigen Tagen bereits die ersten Wahlplakate von politischen Mitbewerbern in Sinzig an Laternenmasten und Bäumen hingen. Eine Nachfrage der FDP bei der Stadtverwaltung ergab, dass die erforderliche Sondernutzungserlaubnis – anders als im Dezember-Schreiben mitgeteilt – tatsächlich bereits seit dem 21. Januar gilt. Der FDP-Kreisverband sieht darin einen Skandal und weist auf eine Chancenungleichheit hin: Die besten Plätze für Plakate seien längst belegt.
Wer als Partei oder politische Gruppierung bei Wahlen mit an Straßen und Plätzen hängenden Plakaten für Kandidaten werben will, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis, die im Landesstraßengesetz geregelt ist. Diese Genehmigung holte auch die Kreis-FDP ein. Mit Schreiben vom 15. Dezember gab die Stadt Sinzig grünes Licht für eine Plakatierung ab 1. Februar bis zum 22. März. „Wir haben nicht schlecht gestaunt, als wir nun trotz des uns mitgeteilten Starttermins aufgehängte Wahlplakate unserer Mitbewerber sahen“, so Kreisvorsitzender Uli van Bebber, der bei der Stadt um Aufklärung bat. „Aufgrund eines Schreibens des Landeswahlleiters vom 15. Dezember ändert sich die Anordnung wie folgt: Dauer der Präsentation: 21. Januar bis 22. März“, hieß es nun mit Schreiben vom – ausgerechnet just – 21. Januar aus dem Rathaus.
Von dieser Änderung sei man allerdings nicht in Kenntnis gesetzt worden, obwohl sie der Stadt bereits vor vier Wochen vom Landeswahlleiter bekannt gemacht worden sei, so van Bebber. Erst auf ausdrückliche Nachfrage habe die Partei, die um den Wiedereinzug in das Landesparlament kämpft, hiervon erfahren. „Basierend auf der Sondernutzungserlaubnis für Wahl-Plakatierung durch die Stadt Sinzig sind wir von dem uns mitgeteilten Plakatierungsstart zum 1. Februar ausgegangen“, ärgert sich FDP-Kreisgeschäftsführer David Jacobs. Dass nun bereits alle anderen Parteien erheblich früher für ihre Kandidaten werben konnten, während die FDP in den nächsten Tagen erst damit beginnt und sich mit ihren Plakaten auf nur noch wenige übriggebliebene – wenn überhaupt noch – attraktive Standorte beschränken muss, wollen die Liberalen nicht einfach so hinnehmen. „Wir fühlen uns massiv benachteiligt.“ Die ehrenamtlichen Mitarbeiter der Partei versuchten nun, sich die Zeit frei zu schaufeln, die notwendig sei, um die Plakate nun schnellstmöglich anzubringen. Van Bebber: „Wir werden den Landeswahlleiter einschalten und um Prüfung des Vorgangs bitten.“
Auf GA-Anfrage teilte Sinzigs Bürgermeister Andreas Geron mit, dass der Antrag auf Sondernutzungserlaubnis der FDP im Stadtgebiet am 15. Dezember entsprechend der gültigen Rechtslage beschieden worden sei. Dies sei die Erlaubnis zur Plakatierung ab sechs Wochen vor der Wahl und mithin ab dem 1. Febraur gewesen. Aufgrund der Nachfrage der FDP vom 21. Januar, die sich letztlich auf ein Rundschreiben des Landeswahlleiters bezogen habe, sei den Liberalen „die Plakatierung ab sofort genehmigt“. „Im Übrigen sind alle politischen Gruppierungen informiert, da auch diese unmittelbar das Rundschreiben des Landeswahlleiters erhalten haben“, so Geron.
In einer E-Mail, die am Freitagmittag die FDP-Kreisgeschäftsstelle erreichte und dem GA ebenfalls vorliegt, entschuldigte sich der zuständige Fachbereich der Stadtverwaltung: „Wir haben nun einen Änderungsbescheid für Sie mit Gültigkeit ab dem 21. Januar 2021 ausgestellt. Dieser wurde heute zur Post gegeben. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.“
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